Kaminofen Grenzwerte ab 2025

Überblick über die neue Kaminofenverordnung

Überblick über die neue Kaminofen-verordnung

Die Anforderungen an Kaminöfen in Deutschland werden ab dem Jahr 2025 nochmals verschärft. Während schon in den letzten Jahren strengere Richtlinien in Kraft getreten sind, steht nun eine neue Stufe an. Diese betrifft vor allem Grenzwerte für Feinstaub-Emissionen sowie die Nachrüstpflicht für ältere Öfen. Daher stellt sich für uns alle die Frage: Welche Kaminöfen sind ab 2025 erlaubt und welcher Kaminofen muss ab 2025 ausgetauscht werden? In diesem Beitrag erfährst du alles, was du über die neuen Regeln und die Kaminofen Grenzwerte 2025 wissen musst.

Warum neue Grenzwerte?

Der Hauptgrund für die verschärften Grenzwerte ist der Schutz der Umwelt und der Gesundheit. Kaminöfen tragen erheblich zur Feinstaubbelastung bei, insbesondere in dicht besiedelten Gebieten. Studien zeigen, dass die Verbrennung von Holz in Haushalten einen wesentlichen Anteil der Feinstaubemissionen ausmacht. Daher zielen die neuen Regelungen darauf ab, Emissionen zu verringern und die Luftqualität nachhaltig zu verbessern.

Welche Grenzwerte gelten ab 2025?

Ab dem 1. Januar 2025 dürfen ältere Kaminöfen nur dann weiter betrieben werden, wenn sie die strengen Grenzwerte für Feinstaub- und CO2-Emissionen einhalten. Konkret heißt das:

Öfen, die diese Werte nicht erfüllen, dürfen nicht mehr betrieben werden, es sei denn, sie werden entsprechend nachgerüstet. Hier kommt es vor allem auf die Prüfbescheinigungen an, die nachweisen, dass der Ofen den neuen Vorschriften entspricht. Ohne diesen Nachweis muss der Ofen stillgelegt oder ersetzt werden.

Wer ist betroffen?

Alle Kaminöfen, die vor dem Jahr 2010 installiert wurden und nicht bereits nachgerüstet wurden, sind betroffen. Diese müssen entweder mit einem entsprechenden Filter ausgestattet werden oder den Grenzwerten von Anfang an entsprechen.

Dies schreibt das Bundes-Immissionsschutzgesetz (1. BImSchV) vor, nach welchem alle Öfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, bis zum 31. Dezember 2024 entweder nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden. Diese Regelung dient dazu, die strengeren Emissionsgrenzwerte zu erfüllen und die Umweltbelastung zu verringern.

So prüfen Sie Ihren Kaminofen

Um festzustellen, ob ein Kaminofen die vorgeschriebenen Grenzwerte einhält, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Einerseits kann der Nachweis über eine Bescheinigung des Herstellers erbracht werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass der zuständige Schornsteinfeger eine Messung vor Ort durchführt. Oft wurde diese Überprüfung bereits im Rahmen der regulären Feuerstättenschau durch den Bezirksschornsteinfeger vorgenommen. Daher empfiehlt es sich, die eigenen Unterlagen zu überprüfen, ob der Kaminofen bereits auf die Einhaltung der Grenzwerte geprüft wurde.

Hilfreich ist auch ein Blick in die Datenbank des Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI), in der zahlreiche Hersteller und ihre Kaminmodelle verzeichnet sind. Dort kann schnell überprüft werden, ob das jeweilige Modell die erforderlichen Grenzwerte auf dem Prüfstand erfüllt hat. Darüber hinaus rät die Schornsteinfegerinnung, in der Bedienungsanleitung des Ofens nachzusehen, da in vielen Fällen entsprechende Prüfberichte enthalten sind.

Welche Fristen gelten?

Die Fristen für die Nachrüstung oder den Austausch älterer Öfen sind klar festgelegt. Bis Ende 2024 müssen alle betroffenen Kaminöfen entweder die neuen Grenzwerte einhalten oder entsprechend nachgerüstet werden, um die Kaminofen Grenzwerte 2025 zu erfüllen. Ab dem 1. Januar 2025 ist der Betrieb eines nicht konformen Ofens illegal, und es drohen Bußgelder sowie die Stilllegung des Ofens durch den Schornsteinfeger.

Welche Bußgelder drohen bei Nichteinhaltung?

Wird die Frist zur Nachrüstung oder Stilllegung eines betroffenen Kamin- oder Holzofens nicht eingehalten, können Bußgelder verhängt werden. Laut dem Bundes-Immissionsschutzgesetz drohen Strafen von bis zu 50.000 Euro, wenn die neuen Emissionsgrenzwerte nicht erfüllt werden. 
 
Neben dem finanziellen Risiko kann der zuständige Schornsteinfeger den betroffenen Ofen bei einer Kontrolle als nicht betriebssicher einstufen. In solchen Fällen wird der Betrieb des Ofens sofort untersagt, bis entweder eine Nachrüstung erfolgt oder der Ofen stillgelegt wird. Der Schornsteinfeger ist zudem verpflichtet, Verstöße an die zuständigen Behörden zu melden, was zu weiteren rechtlichen Konsequenzen führen kann.
 
Um dies zu vermeiden, sollten Besitzer rechtzeitig handeln und sicherstellen, dass ihr Ofen entweder nachgerüstet wird oder den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
 

Vorteile einer Nachrüstung Ihres Kaminofens

Ein nachgerüsteter Kaminofen schont nicht nur die Umwelt, sondern bringt auch Ihnen persönlich zahlreiche Vorteile.

Effizienter & förderlich für Ihre Gesundheit

Durch die Modernisierung Ihres Kaminofens lässt sich die erzeugte Wärme effizienter nutzen und gezielt in den Wohnraum abgeben. Dies kann zu einer Senkung der Heizkosten und einem angenehmeren Raumklima beitragen. Zudem verringern sich in der Regel durch die technischen Neuerungen die schädlichen Emissionen erheblich, was die Luftqualität sowohl in Ihrem Zuhause als auch in der Umgebung merklich verbessert.

Können alle Kaminöfen nachgerüstet werden?

Das ist eine wichtige Frage, mit der Sie bei uns, dem Feuerhaus Kalina, genau richtig sind.
 
Ob ein Kaminofen nachgerüstet werden kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem das Alter, Modell, die Bauweise und der technische Zustand des Ofens. Geräte, die vor 1975 produziert wurden, lassen sich oft nicht nachrüsten, da sie die nötigen technischen Voraussetzungen nicht erfüllen. Für neuere Modelle gibt es jedoch zahlreiche Möglichkeiten und Lösungen. Sollte Ihr Kaminofen nicht nachrüstbar sein, könnte der Austausch gegen ein emissionsarmes Gerät eine nachhaltige Alternative sein. Wir beraten Sie dazu gerne.

Was sollten Sie jetzt tun?

Da es hier um gesetzliche Bestimmungen geht, ist die Nachrüstung einer älteren Feuerungsanlage für Eigentümer unvermeidlich. Wie bereits erwähnt, profitieren Sie nicht nur in Bezug auf die Effizienz, sondern auch in gesundheitlicher Hinsicht von einer Modernisierung Ihres Kaminofens.

Es ist entscheidend, dass Sie sich frühzeitig über Ihr Nachrüstprojekt informieren (Stichwort Fristen!) und sich umfassend von einem Experten beraten lassen. So bleibt es bei Ihnen nicht nur gemütlich warm, sondern Sie müssen sich auch keine Sorgen über mögliche Schwachstellen Ihrer bewährten Feuerungsanlage machen.

Mit uns haben Sie es warm – effizient, umweltfreundlich & schadstoffarm

Wir beraten Sie zum Thema Nachrüsten im Rahmen der Vorgaben der Kaminofenverordnung.

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