Neue Kaminofen-Verordnung 2024

Überblick über die neue Kaminofenverordnung

Überblick über die neue Kaminofen-verordnung

Am 31. Dezember 2014 endete erstmals eine der festgesetzten Übergangsfristen für Einzelraumfeuerungsanlagen im Rahmen der Kaminofenverordnung (vom 26. Januar 2010; BGBl. I S. 38). Nach den vergangenen Fristen von 2017 und 2020 müssen im Jahre 2024 die Kaminöfen-Besitzer aktiv werden, die auf dem sogenannten „Typschild“ ihrer bestehenden Feuerungsanlage ein Datum vermerkt haben, das zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 liegt.

Hintergrund der Kaminofenverordnung ist folgender: Ein erheblicher Anteil der gesundheitsschädlichen Staubemissionen von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe resultiert aus veralteten FeuerungstechnikenGemäß der 1. BImSchV sind davon in erster Linie kleine und mittlere Feuerungsanlagen betroffen, die vor dem 22. März 2010 errichtet und in Betrieb genommen wurden – „bestehende Anlagen“ also.

Das heißt nicht, dass eine neue, aber eventuell nicht professionell eingebaute Feuerungsanlage nicht auch gegen diese Verordnung verstoßen kann; die spezifischen Grenzwerte für Staub (0,15 Gramm pro Kubikmeter) und Kohlenmonoxid (vier Gramm pro Kubikmeter) müssen ebenfalls eingehalten werden. 

Strengere Anforderungen an die Effizienz und Umweltverträglichkeit von Kaminöfen

Strengere Anforderungen an die Effizienz und Umweltverträglich-keit von Kaminöfen

Die neue Kaminofenverordnung legt strikte Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid fest und fordert Maßnahmen wie den Einsatz von Rußpartikelfiltern oder den Wechsel zu umweltfreundlicheren Brennstoffen.

Warum ist das Nachrüsten des Kaminofens erforderlich?

In erster Linie zielt die Verordnung darauf ab, die Luftqualität zu verbessern – und das kann nur im Interesse aller sein. Die Kaminofenverordnung lässt sich anhand von drei konkreten Eckpunkten beschreiben.

Beachten Sie das Datum auf dem „Typschild“

Gerade ältere Modelle entsprechen oft nicht mehr den aktuellen Umweltstandards. Mit der Kaminofenverordnung wurden konkrete Übergangsfristen festgelegt, welche – abhängig vom Datum auf dem „Typschild“ – den verpflichtenden Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme festlegen.

Die Übergangsfristen für Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kamin- und Kachelöfen

Die Übergangsfristen für Einzelraum-feuerungsanlagen wie Kamin- und Kachelöfen

nach BMUV

typschild

1. Januar 1995 bis einschließlich 21. März 2010

31. Dezember 2024

verpflichtender Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außer-betriebnahme

typschild

1. Januar 1985 bis 31. Dezember 1994

31. Dezember 2020

verpflichtender Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außer-betriebnahme

typschild

1. Januar 1975 bis 31. Dezember 1984

31. Dezember 2017

verpflichtender Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außer-betriebnahme

typschild

bis einschließlich 31. Dezember 1974 oder Datum nicht mehr feststellbar

31. Dezember 2014

verpflichtender Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außer-betriebnahme

typschild

1. Januar 1995 bis einschließlich 21. März 2010

31. Dezember 2024

verpflichtender Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außer-betriebnahme

typschild

1. Januar 1985 bis 31. Dezember 1994

31. Dezember 2020

verpflichtender Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außer-betriebnahme

typschild

1. Januar 1975 bis 31. Dezember 1984

31. Dezember 2017

verpflichtender Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außer-betriebnahme

typschild

bis einschließlich 31. Dezember 1974 oder Datum nicht mehr feststellbar

31. Dezember 2014

verpflichtender Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außer-betriebnahme

Vorteile eines nachgerüsteten Kaminofens

Ein nachgerüsteter Kaminofen ist nicht nur besser für die Umwelt, sondern bietet auch Ihnen selbst erhebliche Vorteile.

Effizient & besser für Ihre Gesundheit

Durch die Nachrüstung Ihres Kaminofens kann die Menge an Wärme, die erzeugt und in den Wohnraum abgegeben wird, optimiert werden. Dies kann zu niedrigeren Heizkosten führen und trägt zu einem angenehmeren Wohnklima bei. Darüber hinaus reduziert sich erfahrungsgemäß durch die Neuerungen, die Menge an schädlichen Emissionen erheblich, wodurch die Luftqualität in Ihrem Haus und in der Umgebung verbessert wird.

Sind alle Kaminöfen nachrüstbar?

Eine gute Frage, mit der Sie bei uns, dem Feuerhaus Kalina, genau richtig sind.

Ob ein Kaminofen nachrüstbar ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem Alter, Modell, Bauweise und technischer Zustand des Ofens. Geräte, die vor 1975 hergestellt wurden, sind oft nicht nachrüstbar, da die technischen Voraussetzungen fehlen. Es gibt allerdings eine Reihe von Möglichkeiten und Lösungen für neuere Modelle. Falls Ihr Kaminofen nicht nachrüstbar ist, kann ein Austausch gegen ein emissionsarmes Gerät eine nachhaltige Option darstellen. Gerne beraten wir Sie dazu.

Was ist jetzt zu tun?

Da wir hier von gesetzlichen Vorgaben sprechen, ist das Nachrüsten einer älteren Feuerungsanlage für die Besitzer unumgänglich. Wie oben beschrieben, profitieren auch Sie sowohl in Sachen Effizienz als auch hinsichtlich gesundheitlicher Aspekte von einer Neuerung Ihres Kaminofens.

Wichtig ist, dass Sie sich für Ihr Nachrüst-Vorhaben rechtzeitig informieren (Stichwort Fristen!) und sich ausführlich vom Fachmann beraten lassen. So haben Sie es weiterhin gemütlich warm und müssen sich auch keine Sorgen um mögliche Schwachstellen Ihrer „alteingesessenen“ Anfeuerungsanlage machen.

Mit uns haben Sie es warm – effizient, umweltfreundlich & schadstoffarm

Wir beraten Sie zum Thema Nachrüsten im Rahmen der Vorgaben der Kaminofenverordnung.

Mit uns haben Sie es warm, effizient, umwelt-freundlich & schadstoffarm

Wir beraten Sie zum Thema Nachrüsten im Rahmen der Vorgaben der Kaminofenverordnung.

Andere Beiträge

Kamin

Kaminofen Grenzwerte ab 2025

Die Anforderungen an Kaminöfen in Deutschland werden ab dem Jahr 2025 nochmals verschärft. Während schon in den letzten Jahren strengere Richtlinien in Kraft getreten sind, steht nun eine neue Stufe an. Diese betrifft vor allem Grenzwerte für Feinstaub-Emissionen sowie die Nachrüstpflicht für ältere Öfen. Daher stellt sich für uns alle die Frage: Welche Kaminöfen sind ab 2025 erlaubt?

Weiterlesen »

Unsere Öffnungszeiten:

  • Mo Ruhetag
  • Di auf Anfrage
  • Mi - Fr 12:00 - 18:30 Uhr
  • Sa 10:00 - 14:00 Uhr