Überblick über die neue Kaminofenverordnung
Überblick über die neue Kaminofen-verordnung
Am 31. Dezember 2014 endete erstmals eine der festgesetzten Übergangsfristen für Einzelraumfeuerungsanlagen im Rahmen der Kaminofenverordnung (vom 26. Januar 2010; BGBl. I S. 38). Nach den vergangenen Fristen von 2017 und 2020 müssen im Jahre 2024 die Kaminöfen-Besitzer aktiv werden, die auf dem sogenannten „Typschild“ ihrer bestehenden Feuerungsanlage ein Datum vermerkt haben, das zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 liegt.
Hintergrund der Kaminofenverordnung ist folgender: Ein erheblicher Anteil der gesundheitsschädlichen Staubemissionen von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe resultiert aus veralteten Feuerungstechniken. Gemäß der 1. BImSchV sind davon in erster Linie kleine und mittlere Feuerungsanlagen betroffen, die vor dem 22. März 2010 errichtet und in Betrieb genommen wurden – „bestehende Anlagen“ also.
Das heißt nicht, dass eine neue, aber eventuell nicht professionell eingebaute Feuerungsanlage nicht auch gegen diese Verordnung verstoßen kann; die spezifischen Grenzwerte für Staub (0,15 Gramm pro Kubikmeter) und Kohlenmonoxid (vier Gramm pro Kubikmeter) müssen ebenfalls eingehalten werden.
Strengere Anforderungen an die Effizienz und Umweltverträglichkeit von Kaminöfen
Strengere Anforderungen an die Effizienz und Umweltverträglich-keit von Kaminöfen
Warum ist das Nachrüsten des Kaminofens erforderlich?
- Reduzierte Emission von Schadstoffen
- Weniger gesundheitliche Probleme durch verbesserte Luftqualität
- Erfüllen der geforderten Umweltnormen und -standards
Beachten Sie das Datum auf dem „Typschild“
Gerade ältere Modelle entsprechen oft nicht mehr den aktuellen Umweltstandards. Mit der Kaminofenverordnung wurden konkrete Übergangsfristen festgelegt, welche – abhängig vom Datum auf dem „Typschild“ – den verpflichtenden Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme festlegen.
Die Übergangsfristen für Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kamin- und Kachelöfen
Die Übergangsfristen für Einzelraum-feuerungsanlagen wie Kamin- und Kachelöfen
nach BMUV
typschild
31. Dezember 2024
typschild
31. Dezember 2020
typschild
31. Dezember 2017
typschild
31. Dezember 2014
typschild
31. Dezember 2024
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31. Dezember 2020
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31. Dezember 2017
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31. Dezember 2014
Vorteile eines nachgerüsteten Kaminofens
Ein nachgerüsteter Kaminofen ist nicht nur besser für die Umwelt, sondern bietet auch Ihnen selbst erhebliche Vorteile.
Effizient & besser für Ihre Gesundheit
Durch die Nachrüstung Ihres Kaminofens kann die Menge an Wärme, die erzeugt und in den Wohnraum abgegeben wird, optimiert werden. Dies kann zu niedrigeren Heizkosten führen und trägt zu einem angenehmeren Wohnklima bei. Darüber hinaus reduziert sich erfahrungsgemäß durch die Neuerungen, die Menge an schädlichen Emissionen erheblich, wodurch die Luftqualität in Ihrem Haus und in der Umgebung verbessert wird.
Sind alle Kaminöfen nachrüstbar?
Eine gute Frage, mit der Sie bei uns, dem Feuerhaus Kalina, genau richtig sind.
Ob ein Kaminofen nachrüstbar ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem Alter, Modell, Bauweise und technischer Zustand des Ofens. Geräte, die vor 1975 hergestellt wurden, sind oft nicht nachrüstbar, da die technischen Voraussetzungen fehlen. Es gibt allerdings eine Reihe von Möglichkeiten und Lösungen für neuere Modelle. Falls Ihr Kaminofen nicht nachrüstbar ist, kann ein Austausch gegen ein emissionsarmes Gerät eine nachhaltige Option darstellen. Gerne beraten wir Sie dazu.
Was ist jetzt zu tun?
Da wir hier von gesetzlichen Vorgaben sprechen, ist das Nachrüsten einer älteren Feuerungsanlage für die Besitzer unumgänglich. Wie oben beschrieben, profitieren auch Sie sowohl in Sachen Effizienz als auch hinsichtlich gesundheitlicher Aspekte von einer Neuerung Ihres Kaminofens.
Wichtig ist, dass Sie sich für Ihr Nachrüst-Vorhaben rechtzeitig informieren (Stichwort Fristen!) und sich ausführlich vom Fachmann beraten lassen. So haben Sie es weiterhin gemütlich warm und müssen sich auch keine Sorgen um mögliche Schwachstellen Ihrer „alteingesessenen“ Anfeuerungsanlage machen.